Dieser Guide richtet sich an Destinationsorganisationen, Tourismusverbände, Reiseveranstalter sowie Beherbergungs-, Gastronomie- und Freizeitbetriebe, die Nachhaltigkeitsaussagen in ihrer Kommunikation verwenden.
Effektives Tourismusmarketing ohne Greenwashing: Nachhaltigkeit transparent, sicher und überzeugend kommunizieren
Nachhaltigkeit ist im Tourismus ein starkes Argument – vorausgesetzt, sie wird nachvollziehbar kommuniziert. Gute Nachhaltigkeitskommunikation im modernen Tourismussektor braucht deshalb mehr als nur gute Absichten. Da Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend authentische ökologische und soziale Verantwortung einfordern, hat sich das regulatorische Umfeld erheblich weiterentwickelt, um Transparenz zu gewährleisten und Greenwashing entgegenzuwirken.
In diesem Guide zeigen wir Ihnen, wie Sie den Sprung von trockenen Fakten zu packenden, ehrlichen Geschichten schaffen. Sie erfahren, wie Sie Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen nachvollziehbar belegen und Ihre Botschaften so gestalten, dass sie glaubwürdig, authentisch und rechtlich möglichst belastbar bei Ihren Gästen ankommen.
Die Inhalte dieses How-to-Guides dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar und können eine individuelle Prüfung durch einen qualifizierten Juristen nicht ersetzen.
Das Wichtigste in 5 Punkten
Vermeiden Sie allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“, wenn sie nicht unmittelbar konkretisiert werden.
Belegen Sie Aussagen mit nachvollziehbaren und aktuellen Informationen.
Prüfen Sie Siegel und Zertifizierungen auf Transparenz und Unabhängigkeit.
Kommunizieren Sie Zukunftsziele nur zusammen mit messbaren Zwischenzielen und einem realistischen Plan.
Sprechen Sie auch über Grenzen und Herausforderungen – glaubwürdige Kommunikation muss nicht perfekt klingen.
1. GRUNDLAGEN GLAUBWÜRDIGER KOMMUNIKATION
1. Grundlagen Glaubwürdiger Kommunikation
Erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeits-Kommunikation gelten, warum EmpCo für die Tourismusbranche relevant ist und welche Risiken Greenwashing – aber auch Greenhushing – mit sich bringen kann.
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Regulatorische Rahmenbedingungen und Standards
Das Herzstück der rechtlichen Rahmenbedingungen für die moderne Nachhaltigkeits-Kommunikation bildet die von der Europäischen Union (EU) eingeführte Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (The EU Directive on Empowering Consumers for the Green Transition, oder “EmpCo”).
Die EmpCo-Richtlinie trat am 26. März 2024 auf EU-Ebene in Kraft. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; die neuen Vorschriften sind daher ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Die Richtlinie legt strenge Mindestanforderungen zur Bekämpfung von Greenwashing und Social Washing fest.
Das Verständnis des Anwendungsbereichs der EmpCo-Richtlinie ist für Tourismusunternehmen weltweit von entscheidender Bedeutung:
PRINZIP DES EU-ZIELMARKTES
Das Prinzip des EU-Zielmarktes
Die Richtlinie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in der EU aufhalten, unabhängig von Nationalität oder Staatsbürgerschaft. Bewirbt also ein Reiseunternehmen mit Sitz außerhalb der EU seine Dienstleistungen bei Verbrauchern innerhalb der EU, fallen diese Kommunikationsmaßnahmen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie.
BREITER NACHHALTIGKEITSBEGRIFF
BREITER NACHHALTIGKEITSBEGRIFF
Der Geltungsbereich der EmpCo geht über ökologische Aussagen hinaus und deckt die „sozialen Merkmale“ von Produkten oder der Geschäftstätigkeit von Händlern ab, einschließlich Angaben zur Fairness von Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Chancengleichheit, Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion und Vielfalt.
B2B-SICHTBARKEIT IST RELEVANT
B2B-SICHTBARKEIT IST RELEVANT
Obwohl das primäre Ziel der Verbraucherschutz ist, umfasst die EmpCo-Richtlinie alle Marketingaktivitäten, die das Potenzial haben, EU-Verbraucher zu betreffen. Öffentlich sichtbare Kommunikationsmaterialien, wie LinkedIn-Beiträge oder online veröffentlichte Nachhaltigkeitsberichte, können daher – abhängig vom jeweiligen Kontext – auch dann in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie sich in erster Linie an ein B2B-Publikum richten.
Diese Richtlinien auf EU-Ebene werden durch nationale Rechtsrahmen umgesetzt, wie das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), den italienischen Verbraucherkodex (Codice del Consumo) und das niederländische Gesetz über bessere Nachhaltigkeitsinformationen für Verbraucher (richtlijn betere duurzaamheidsinformatie voor consumenten).
Man könnte sich fragen: Warum braucht es all diese neuen Regeln? Die Antwort ist einfacher, als es zunächst scheint. Unternehmen in Deutschland bewegen sich schon lange in einem rechtlichen Rahmen, der unlautere und irreführende Angaben verbietet. Es war also auch bisher nicht zulässig, mit falschen oder unbelegten Behauptungen zu werben.
EmpCo erfindet diesen Grundsatz nicht neu, sondern präzisiert ihn bezüglich der Nachhaltigkeits-Kommunikation. Der Grundgedanke bleibt unverändert: Marketingaussagen müssen die tatsächliche Leistung eines Unternehmens widerspiegeln. Dabei steht der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Mittelpunkt.
Die Richtlinie schärft diesen Maßstab für Nachhaltigkeitskommunikation und macht bestimmte Praktiken ausdrücklich unzulässig. Glaubwürdige Kommunikation ist damit nicht nur eine Compliance-Frage, sondern auch eine Voraussetzung für langfristiges Vertrauen.
Die Risiken der Nichteinhaltung und Greenhushing
Irreführende Nachhaltigkeitsaussagen können Abmahnungen, behördliche Verfahren, Unterlassungsansprüche und Reputationsschäden auslösen. Dabei ist nicht nur vorsätzliches Greenwashing riskant: Auch unpräzise oder nicht ausreichend belegte Aussagen können beanstandet werden. Glaubwürdige Kommunikation dient daher sowohl der Risikominimierung als auch dem Schutz des Markenvertrauens.
Verstöße können je nach nationalem Recht unter anderem Unterlassungsansprüche, Abmahnungen, behördliche Maßnahmen, gerichtliche Verfahren, Schadensersatzrisiken und Bußgelder auslösen. Art und Höhe der Sanktionen unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Durchsetzungsmechanismen können sich je nach nationalem Rechtsrahmen unterscheiden, es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass (1) bei Nichteinhaltung reale finanzielle und rechtliche Konsequenzen drohen und (2) definitiv Reputationsrisiken bestehen, wenn wir nicht glaubwürdig kommunizieren.
Praxisbeispiele für Greenwashing-Rechtsstreitigkeiten
Intrepid Travel
Im Mai 2023 gab die britische Werbestandardsbehörde (ASA) einer Beschwerde gegen eine Werbung von Intrepid Travel statt, in der der Begriff „planet-friendly small group adventures“ (planeten-schonende Kleingruppenabenteuer) verwendet wurde. Die Aussage wurde als irreführend eingestuft, da sie den Eindruck erwecken könnte, dass alle Teile der Reise (einschließlich der Fluganreise zum Reiseziel) „planeten schonend“ seien. Das Unternehmen veröffentlichte eine Stellungnahme zu diesem Urteil und den daraus gezogenen Lehren („Op-ed: What we’re learning about greenwashing in travel marketing“).
Lufthansa
Die Deutsche Umwelthilfe reichte eine Klage gegen Lufthansabezüglich Werbeaussagen auf der Website des Unternehmens ein, in denen behauptet wurde, CO₂-Emissionen könnten durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten kompensiert werden, sowie bezüglich Aussagen zu nachhaltigen Kraftstoffen. Das Gericht befand, dass der beim Verbraucher erweckte Eindruck, man könne durch Zahlung eines Geldbetrags klimaneutral fliegen, unwahr war und dass Aussagen zu nachhaltigen Flugkraftstoffen irreführend waren.
TUI Cruises
Die Deutsche Umwelthilfe reichte eine Klimaklage gegen die TUI Cruises GmbH bezüglich Werbeaussagen mit Zukunftsversprechen ein. TUI Cruises hatte einen „dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb bis 2050“ angekündigt und dies mit Annahmen über die zukünftige Verfügbarkeit derzeit noch unausgereifter Technologien wie E-Fuels begründet. Die Werbeaussagen wurden als irreführend eingestuft, und das Unternehmen wurde verpflichtet, die Aussage zurückzuziehen sowie eine Geldbuße zu zahlen.
Um diesen Risiken zu entgehen, kommunizieren manche Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nur noch sehr zurückhaltend oder gar nicht. Dieses sogenannte Greenhushing entsteht häufig aus Sorge vor Greenwashing-Vorwürfen, kann jedoch ebenfalls problematisch sein Ein zentrales Ziel der Nachhaltigkeits-Kommunikation ist es, Stakeholder transparent über Ziele, Fortschritte und bestehende Herausforderungen zu informieren. Bleiben solche Informationen aus, kann der Eindruck entstehen, dass ein Unternehmenseine Ziele nicht erreicht oder negative Auswirkungen bewusst verschweigt. Dies kann dazu führen, dass das Unternehmen bei einer wachsenden Zielgruppe bewusster Verbraucherinnen und Verbraucher an Relevanz verliert.
Die bessere Lösung ist daher nicht Schweigen, sondern eine konkrete, belegbare und ausgewogene Kommunikation.
Compliance und Glaubwürdigkeit im TourismusMarketing
In der wettbewerbsintensiven Landschaft des Tourismusmarketings sollte Compliance als grundlegende Risikomanagement-Strategie betrachtet werden. Über Geldstrafen und rechtliche Sanktionen hinaus ist Greenwashing ein Reputationsrisiko, da falsche Behauptungen (ob vorsätzlich oder nicht) das Vertrauen in Ihre Marke untergraben können. Wer Compliance nur als Mittel zur Vermeidung von Strafen sieht, verpasst den strategischen Vorteil echter Glaubwürdigkeit.
In einem überfüllten Markt, in dem „öko“ und „nachhaltig“ oft als vage Schlagworte verwendet werden, dienen Transparenz und überprüfbare Aussagen als starke Differenzierungsmerkmale. Reiseziele, die ihre Versprechen mit anerkannten Zertifizierungen und überprüfbaren Daten untermauern, gehen über reines Marketing hinaus und bauen Ihren Ruf durch Integrität auf. Indem Tourismusanbieter Glaubwürdigkeit vor Hype stellen, können sie sich durch Vertrauen einen Wettbewerbsvorteil sichern, der von Konkurrenten nicht leicht kopiert werden kann.
EMPCO-CHECK
Häufig gestellte Fragen
EMPCO-CHECK: Häufig gestellte Fragen
Ist EmpCo für kleine Unternehmen relevant? Müssen wir Nachhaltigkeitsaussagen unserer Lieferanten validieren? Reicht es aus, wenn der Anbieter unserer Nachhaltigkeitszertifizierung erklärt, er sei EmpCo-konform? Wir haben diese und weitere häufig gestellte Fragen zu EmpCo und deren Bedeutung beantwortet.
Erfahren Sie, wann eine Aussage als Umweltaussage gilt, warum allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ problematisch sein können und wie Sie Ihre Kommunikation konkreter und verständlicher gestalten.
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Was stellt eine Umweltaussage dar?
Bevor Unternehmen ihre Kommunikation prüfen, müssen sie erkennen wann eine „Umweltaussage“ vorliegt. Gemäß der EmpCo-Richtlinie beschreibt dieser Begriff jede geschäftliche Aktivität zu Marketing- oder Vertriebszwecken, die eine positive, geringere oder gar keine Auswirkung auf die Umwelt oder einen sonstigen ökologischen oder sozialen Nutzen impliziert oder suggeriert.
Geltungsbereich:Aussagen können ein Unternehmen, ein Produkt, eine Dienstleistung oder sogar eine Verpackung beschreiben.
Ausschlüsse:Das Hervorheben von Praktiken, die ausschließlich zur Erfüllung einer gesetzlichen Anforderung umgesetzt werden (z. B. verpflichtende Offenlegungen), gilt nicht als werbliche Umweltaussage.
Nicht nur Text zählt:Umweltaussagen beschränken sich nicht auf Wörter wie „umweltfreundlich“. Auch Bilder, Farben, Symbole und die Gesamtgestaltung können eine Umweltaussage vermitteln. Entscheidend ist der Gesamteindruck, den die Kommunikation bei durchschnittlichen Verbraucherinnen und Verbrauchern erzeugt. Grün, Naturmotive oder Blattsymbole sind nicht pauschal verboten, können aber zusammen mit weiteren Gestaltungselementen einen Umweltvorteil suggerieren.
Von allgemeinen zu konkreten Aussagen
In der EmpCo-Richtlinie werden Umweltaussagen als „allgemein“ eingestuft, wenn sie nicht näher spezifiziert oder konkretisiert werden. Weit gefasste, vage Aussagen wie „grün“, „klimafreundlich“, „bewusst“, „regenerativ“ oder „Stärkung von Gemeinschaften“ ohne konkrete Belege werden als Greenwashing oder Social Washing eingestuft.
Um von vagen zu konkreten Aussagen zu gelangen, muss eine Aussage die spezifische Art der erzielten Vorteile klar beschreiben. Anstatt beispielsweise lediglich zu erklären „Wir sind nachhaltig“, sollte ein Hotel formulieren: „Wir haben den Wasserverbrauch unseres Betriebs durch die Installation von Durchflussbegrenzern um 20 % gesenkt.“ Dies benennt die genaue Maßnahme und den erzielten Erfolg und stellt eine eindeutige Kommunikation sicher.
Aussagen-Check: Umfang und Prioritäten für Ihre Analyse
Sortieren Sie Ihre Kommunikationsmedien
Es ist unrealistisch, alle Ihre Kommunikationskanäle und -inhalte auf einmal zu analysieren und zu bereinigen. Daher müssen Sie priorisieren, was, wo und wann analysiert werden soll. Wählen Sie dazu bis zu 10 Ihrer wichtigsten Kommunikationskanäle / Inhaltskategorien aus. Dazu gehören beispielsweise Websites, Kampagnenseiten, Social-Media-Kanäle, Pressemitteilungen, Partner- oder Mitgliederkommunikation, Newsletter, Printanzeigen und Event-Websites.
Beginnen Sie mit einer Übersicht der Hauptkategorien Ihrer Kommunikationsmedien und beurteilen Sie für jede Kategorie, wie wichtig, aktuell und relevant Ihre Inhalte sind, indem Sie die folgenden Fragen stellen:
Was?
Inhaltstypen mit höherem Risiko
Welche Kanäle / Kategorien weisen eine thematische Relevanz zu Nachhaltigkeit, Umweltleistung und Klimazielen auf?
Eine Kampagne mit Botschaften zur ökologischen Nachhaltigkeit oder sozialen Verantwortung enthält mit höherer Wahrscheinlichkeit allgemeine Umweltaussagen als ein Blogbeitrag über einen nationalen Feiertag.
Wo?
Sichtbarkeit, Wirkung und Reichweite
Wie hoch ist das Traffic-Volumen bzw. die Reichweite dieser Kategorie?
Eine virale Instagram-Kampagne mit vagen Aussagen birgt ein höheres Durchsetzungsrisiko als ein alter Blogbeitrag aus dem Jahr 2021.
Beeinflussen die Kommunikationsmaterialien einer bestimmten Kategorie direkt die Kaufentscheidung des „Durchschnittsverbrauchers“?
Priorisieren Sie Inhalte, die gezielt zur Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen eingesetzt werden (z. B. Social-Media-Anzeigen, Beschilderungen im Geschäft), gegenüber Inhalten, die Verbraucher weniger wahrscheinlich erreichen (z. B. interne Whitepaper).
Wann?
Betriebliche Dringlichkeit
Wie lange ist die Vorlaufzeit für Änderungen?
Berücksichtigen Sie Materialien, die nach der Veröffentlichung nicht einfach „gelöscht“ werden können (z. B. anstehende Social-Media-Kampagnen mit mehreren Partnern oder geplante gedruckte Presseunterlagen für ein Event).
Handelt es sich um „statische“ oder „kurzlebige“ Inhalte?
Eine permanente „Über uns“-Seite auf der Website mit Nachhaltigkeitsaussagen ist kritischer als eine 24-Stunden-Instagram-Story, obwohl beide konform sein müssen.
Enthält das Material eine Umweltaussage?
Sobald Sie Ihre Marketing-Assets geordnet haben, besteht der nächste wichtige Schritt Ihrer Analyse der Nachhaltigkeitskommunikation darin, festzustellen, ob ein bestimmter Inhalt eine Umweltaussage enthält. Führen Sie einen schnellen Scan einer kurzen Auswahlliste (z. B. jeweils 5–10 Materialien) durch und markieren Sie alle, die eindeutig oder wahrscheinlich Umweltaussagen enthalten. Auf diese Weise können Sie Ihre wichtigsten Kategorien von Kommunikationsmaterialien anhand der jeweiligen Risiken und der Inhaltsrelevanz visuell identifizieren.
Ist die Aussage konkret und klar?
Überprüfen Sie die Kommunikationsmaterialien, die Sie als relevant identifiziert haben, und stellen Sie die folgenden Fragen, um zu ermitteln, ob diese Aussagen als allgemein anzusehen sind:
Erläutert die Aussage die spezifische Art der Umweltleistung klar und deutlich?
Ist die Erläuterung bezüglich der Umweltleistung eindeutig als ergänzende Information erkennbar?
Ist die Erläuterung gut sichtbar und lesbar im selben Medium platziert?
Wenn Sie eine der obigen Fragen mit „Nein“ beantwortet haben, ist Ihr Kommunikationsinhalt wahrscheinlich nicht konform und muss weiter evaluiert und verbessert werden.
3. ANGABE VON GLAUBWÜRDIGEN NACHWEISEN
3. ANGABE VON GLAUBWÜRDIGEN NACHWEISEN
Erfahren Sie, welche Nachweise Nachhaltigkeitsaussagen glaubwürdig stützen können, welche Rolle Zertifizierungen und Akkreditierungen spielen und worauf Sie bei Nachhaltigkeitssiegeln achten sollten.
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Was gilt als zulässiger Nachweis?
Wann immer ökologische und soziale Aussagen getätigt werden, müssen diese korrekt, klar und fundiert sein. Glaubwürdige Nachweise müssen logisch sein, auf einer soliden Methodik beruhen und öffentlich zugänglich sein. Als zulässige Nachweise geeignet können beispielsweise wissenschaftliche Peer-Review-Studien, geprüfte Organisationsberichte und detaillierte Offenlegungen interner Daten sein. Wichtig: Wesentliche Erläuterungen sollten stets klar hervorgehoben und direkt zusammen mit der Aussage in dem selben Medium bereitgestellt werden.
Je umfassender eine Aussage ist, desto umfassender muss ihre Begründung sein. Bei produkt- oder lebenszyklusbezogenen Aussagen kann eine Ökobilanz nach anerkannten Standards erforderlich oder besonders geeignet sein. Für eng begrenzte Aussagen, etwa zu einem dokumentierten Stromverbrauch oder einer konkret gemessenen Abfallreduzierung, können dagegen belastbare Betriebsdaten ausreichen.
Einordnung von Zertifizierung und Akkreditierung
Eine häufig gestellte Frage ist, ob ein Unternehmen formal zertifiziert sein muss, um über seine Nachhaltigkeitsbemühungen zu kommunizieren. Die Antwort lautet Nein; eine Zertifizierung ist keine strikte rechtliche Voraussetzung. Wenn jedoch ein Zertifizierungssiegel als Nachweis für eine Umweltaussage verwendet wird, muss dieses Zertifizierungssystem strenge Anforderungen an Transparenz und Unabhängigkeit erfüllen.
Es ist wichtig, diese beiden Begriffe zu verstehen:
Zertifizierung:
Ein freiwilliger Auditprozess durch eine unabhängige Stelle, der bestätigt, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein System definierte Anforderungen erfüllt. Sie liefert einen soliden, öffentlich zugänglichen Nachweis für eine Aussage.
Akkreditierung:
Ein Validierungsprozess, der bestätigt, dass eine Zertifizierungsstelle kompetent ist, Audits durchzuführen.
Muss der Zertifizierungsanbieter also akkreditiert sein, damit ein zertifiziertes Unternehmen eine Umweltaussage machen darf? Nicht unbedingt. Eine offizielle Akkreditierung ist ein hilfreicher Weg zu bestätigen, dass der Anbieter transparent und unabhängig ist. Eine Akkreditierung ist unter EmpCo jedoch keine zwingende gesetzliche Voraussetzung für eine gültige Aussage.
Anforderungen an ein zulässiges Zertifizierungssystem
Das System muss eine unabhängige Überprüfung durch externe Auditoren vorsehen, die sowohl vom Betreiber des Systems als auch vom Nutzer (dem geprüften Unternehmen) unabhängig sind.
Alle Anforderungen, Nutzungsbedingungen und die dem Label zugrunde liegende Methodik müssen öffentlich zugänglich sein. Ein Verbraucher sollte genau nachschlagen können, was ein Label bedeutet und wie ein Produkt oder ein Unternehmen es erhalten hat.
Eigene „Vertrauenssiegel“ oder in-house erstellte Labels, die lediglich wie eine Zertifizierung aussehen (z. B. ein Logo oder ein Badge Ihrer Marketingabteilung), sind verboten. Wenn Sie ein visuelles Element verwenden, das wie ein „Gütesiegel“ aussieht, erwartet der Verbraucher eine Überprüfung durch eine externe Stelle. Ist dies nicht der Fall, ist es unzulässig.
Das Programm muss allen offenstehen, die bereit und in der Lage sind, seine Anforderungen zu erfüllen. Ist ein Label „exklusiv“ für ein Unternehmen oder eine geschlossene Gruppe von Partnern bestimmt, gilt es im Allgemeinen als proprietäres Label und ist somit nicht zulässig.
Das System muss ein formelles Verfahren zum Umgang mit Verstößen beinhalten. Dazu gehören die regelmäßige Überwachung und die Befugnis, das Label zu entziehen, wenn ein Unternehmen die Standards nicht einhält.
Die Anforderungen des Systems können nicht im luftleeren Raum ausgearbeitet werden. Sie müssen in Absprache mit einschlägigen Experten und Interessengruppen (z. B. NGOs, Wissenschaftlern und Branchenverbänden) entwickelt werden, um sicherzustellen, dass die Kriterien wissenschaftlich fundiert sind.
Check bezüglich glaubwürdiger Nachweise: Untermauerung Ihrer Aussagen
Wo sind Nachweise vorhanden oder wo fehlen Sie?
Prüfen Sie für alle oben als analyserelevant identifizierten Inhalte, ob zulässige Nachweise bereits vorhanden sind, indem Sie die folgenden Fragen stellen:
Basiert der Nachweis auf „Primärdaten“ und einer anerkannten Methodik (wie LCA/Ökobilanz)? Nach den neuen EU-Standards können zulässige Nachweise nicht auf Branchendurchschnitten oder veralteten Berichten basieren. Umweltaussagen sollten durch eine Ökobilanz (Life Cycle Assessment, LCA) gestützt werden, die anerkannten wissenschaftlichen Rahmenwerken folgt (wie ISO 14040/44 oder dem Product Environmental Footprint – PEF).
Liegt eine Konformitätsbescheinigung vor, die sofort vorgelegt werden kann, wenn eine Regulierungsbehörde morgen danach fragt (z. B. ein unterzeichneter Prüfbericht eines akkreditierten unabhängigen Auditors)? Ein Nachweis gilt nur dann als gültig, wenn er von einer unabhängigen Stelle verifiziert wurde, die nicht Teil Ihres Unternehmens ist.
Ist der detaillierte Nachweis für den Verbraucher am Point of Interest direkt zugänglich? Die Belege hinter einer Aussage müssen transparent und leicht erreichbar sein. Ein gültiger Nachweis bedeutet nicht nur, eine Datei in der Schublade zu haben; es geht um die Möglichkeit des Verbrauchers, darauf zuzugreifen (z. B. über einen klaren Link oder QR-Code auf dem Material). Der Link sollte den Verbraucher direkt zur technischen Begründung führen.
Zulässige Zertifizierungssysteme
Umweltzeichen und Nachhaltigkeitszertifizierungen sind nur zulässig, wenn der Zertifizierungsanbieter die Anforderungen an zulässige Zertifizierungssysteme erfüllt. Um zu beurteilen, ob ein Label beibehalten oder entfernt werden soll, fragen Sie:
Steht es meinen Wettbewerbern offen? (Falls nicht, erfüllt es nicht die Anforderung an offenen Zugang & Nichtdiskriminierung).
Kann ich die vollständigen Kriterien auf einer öffentlichen Website finden? (Falls nicht, erfüllt es nicht die Anforderung an Transparenz).
Bestätigt ein externer Auditor unsere Nutzung? (Falls nicht, erfüllt es nicht die Anforderung an Unabhängigkeit).
Wurden die Kriterien von einer dritten Partei verfasst und nicht nur von uns? (Falls nicht, erfüllt es nicht die Anforderung an die Konsultation von Experte*innen und Interessengruppen).
Verweist der Zertifizierungsanbieter auf anerkannte internationale Normen wie ISO 14024 und ISO 17065? (Falls ja, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein robustes System).
4. IRREFÜHRENDE BEHAUPTUNGEN VERMEIDEN
4. IRREFÜHRENDE BEHAUPTUNGEN VERMEIDEN
Erfahren Sie, welche typischen Greenwashing-Taktiken Sie vermeiden sollten und wie Sie Umweltvorteile so kommunizieren, dass Aussagen relevant, ausgewogen und nachvollziehbar bleiben.
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Häufige irreführende Taktiken zum vermeiden
Unternehmen können auch unbeabsichtigt einen irreführenden Gesamteindruck erzeugen und Greenwashing betreiben. Die folgenden typischen Risikomuster helfen dabei, problematische Aussagen frühzeitig zu erkennen.
Cherrypicking: Diese Taktik bewirbt hochgradig sichtbare, trendige Umwelt-„Quick Wins“, während erhebliche negative Auswirkungen in anderen Bereichen ignoriert werden. Beispielsweise ist eine Restaurantkampagne zur Abschaffung von Plastikstrohhalmen irreführend, wenn das Unternehmen weiterhin stark auf andere Einweg-Plastikartikel setzt oder klimaintensive Menüpunkte wie importiertes Rindfleisch nicht thematisiert.
Auslassungen und versteckte Kompromisse: Das Hervorheben eines einzelnen positiven Merkmals bei gleichzeitigem Verschweigen von Zielkonflikten ist irreführend. Eine Marke kann nicht für sich in Anspruch nehmen, „klimaneutral“ zu sein, wenn die Kompensationsinvestitionen nur die Hauptgeschäftsstelle abdecken, die Lieferkette jedoch außer Acht lassen. Ebenso ist die Werbung für ein Produkt mit „100 % recycelbarer“ Verpackung irreführend, wenn dies nur für den Karton gilt und die nicht-recycelbare Natur des eigentlichen Produkts darin ignoriert wird.
Irrelevante oder selbsterklärende Details: Das Bewerben von Tatsachen, die zwar wahr, aber bedeutungslos oder für alle Wettbewerber gesetzlich vorgeschrieben sind, stellt Greenwashing dar. Beispielsweise ist die Werbung für eine Wasserflasche aus Glas als „BPA-frei“ eine irrelevante Aussage, da Glas naturgemäß niemals BPA enthält. Ebenso zählt die Werbung für eine digitale Buchungs-App als „barrierefrei“ dazu, wenn diese lediglich dem verpflichtenden Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA) entspricht, die gesetzliche Mindesterfüllung fälschlicherweise als proaktives Nachhaltigkeitsmerkmal dar.
Vermittlung tatsächlich sinnvoller vorteile
Um sicherzustellen, dass Aussagen tatsächlich sinnvolle Vorteile vermitteln, müssen Unternehmen leere Superlative (z. B. „die grünste Wahl“) und versteckte Kompromisse strikt vermeiden. Alle vergleichenden Aussagen müssen objektiv, transparent und auf einer fundierten Methodik begründet sein. Anstatt beispielsweise zu behaupten, das „nachhaltigste Hotel“ zu sein, sollte ein Betrieb seine Leistung „im Vergleich zum nationalen Durchschnitt“ angeben, Vergleichsdaten bereitstellen, öffentlich zugängliche Quellen zitieren und Bereiche benennen, in denen noch Verbesserungsbedarf besteht.
Überprüfen Sie die folgenden (fiktiven, aber realistischen) Beispiele für Umweltaussagen und überlegen Sie, was sie irreführend macht. Wir stellen mögliche Alternativen ohne Greenwashing bereit, Sie können jedoch auch an eigenen Versionen zur Verbesserung der Texte arbeiten.
Greenwashing
„Klimafreundliche Kulturreise: Erkunden Sie das kulturelle Herz unserer Altstadt nachhaltig mit unserem neuen klimafreundlichen Reisepaket. Unsere zertifizierten Reiseveranstalter sorgen dafür, dass Ihr Aufenthalt ebenso unvergesslich und lehrreich wie umweltfreundlich ist.“
Warum ist das problematisch?
Bei der Werbung für zertifizierte Angebote muss die spezifische Bedeutung der Labels und ihre Eignung zum Nachweis der Umweltleistung klar sein (z. B. „das Nachhaltigkeitsmanagementsystem des Reiseveranstalters wurde zertifiziert durch __“).
Es dürfen keine irrelevanten Behauptungen aufgestellt werden (z. B. impliziert eine Nachhaltigkeitszertifizierung nicht automatisch Klimaneutralität)
Wie könnte es verbessert werden?
„Tauchen Sie ein in das kulturelle Leben unserer Stadt: Erkunden Sie das kulturelle Herz unserer Altstadt mit lokalen Experten! Wir bieten sorgfältig zusammengestellte Reisepakete mit Anbietern, die sich nicht nur der kulturellen Bildung, sondern auch einer lebenswerten Zukunft für unsere Stadt widmen. Alle Reiseveranstalter sind zertifiziert durch __ (Details hier verfügbar).“
Greenwashing
„Mit unserem starken Engagement für die Kreislaufwirtschaft haben wir bereits eine erhebliche Abfallvermeidung erreicht und stellen sicher, dass keine Abfälle auf Deponien landen.“
Warum ist das problematisch?
Unbelegte Schlagwörter: Begriffe wie „Zero Waste“ und „Kreislaufwirtschaft“ stellen keine glaubwürdigen Aussagen dar, es sei denn, sie werden konkretisiert und wissenschaftlich untermauert.
„Keine Abfälle auf Deponien“: Strenge genommen kann ein Unternehmen behaupten, keine Abfälle auf Deponien zu leiten, wenn alle unvermeidbaren Abfälle verbrannt werden. Damit Aussagen zu verantwortungsvoller Abfallwirtschaft aussagekräftig sind, müssen sie konkrete, relevante Belege liefern und den Kontext der Umweltleistung klar erläutern.
Wie könnte es verbessert werden?
„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle vollständig zu vermeiden. Auf der Grundlage einer ersten Erfassung unserer Lebensmittelabfälle haben wir unsere Betriebsabläufe und Menüplanung optimiert, was im ersten Jahr zu einer Reduzierung der Lebensmittelabfälle um 30 % führte (Details hier verfügbar). Unser Ziel ist es, innerhalb von fünf Jahren eine Reduzierung um mindestens 70 % zu erreichen.“
Greenwashing
„Ein Aufenthalt in unserem Hostel ist eine ökologisch bevorzugte Wahl! Der durchschnittliche CO₂-Fußabdruck eines Hostelgasts ist um über 60 % niedriger als der eines Hotelgasts. Mit der Wahl eines Hostelzimmers leisten Sie bereits einen positiven Beitrag zum Umweltschutz.“
Warum ist das problematisch?
Eine pauschale Aussage zu treffen, dass eine gesamte Unterkategorie von Unterkünften mehr oder weniger umweltfreundlich sei, ist ohne relevante, konkrete Daten ungültig. Obwohl eine solche Behauptung in einigen Fällen zutreffen und durch einen allgemeinen Trend gestützt werden mag, reicht dies allein nicht aus, um zu beweisen, dass ein bestimmtes Hostel eine umweltfreundliche Wahl ist.
Anstelle einer vagen, allgemeinen Aussage sollten Sie konkrete Informationen über die Maßnahmen liefern, die Ihr Betrieb ergriffen hat, um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Wie könnte es verbessert werden?
„Im Riverside Hostel haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, um den ökologischen Fußabdruck Ihres Aufenthalts zu reduzieren:
• Umstellung auf Strom aus 100 % erneuerbaren Quellen,
• Reduzierung tierischer Produkte in unserem Restaurant um 50 % und
• Bereitstellung von kostenlosen Leihfahrrädern sowie Stadtbus-Gutscheinen für alle Gäste.“
5. REALISTISCHE UMSETZUNGSPLÄNE FÜR ZUKUNFTSVERSPRECHEN
5. REALISTISCHE UMSETZUNGSPLÄNE FÜR ZUKUNFTSVERSPRECHEN
Erfahren Sie, welche Anforderungen an Aussagen über zukünftige Nachhaltigkeitsziele gestellt werden und wie messbare Ziele, konkrete Maßnahmen und geeignete KPIs zu einer glaubwürdigen Kommunikation beitragen.
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Die rechtlichen Anforderungen an künftige Versprechen
Im Bereich des Klimaschutzes sind zukunftsorientierte Versprechen wie „Netto-Null bis 2050“ extrem verbreitet. Ehrgeiz ohne strukturierten Plan ist jedoch eine Form von Greenwashing. Unter EmpCo gelten Aussagen bezüglich künftiger Leistungen als irreführend und unzulässig, es sei denn, sie werden durch einen realistischen, messbaren und öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan untermauert.
Ein Versprechen ist nicht gleichbedeutend mit einem Plan. Die bloße Unterzeichnung einer Initiative – wie der Glasgow Declaration on Climate Action in Tourism – ist ein hervorragender erster Schritt, aber die Vermarktung dieser Unterzeichnung als Umweltleistung ohne konkrete Roadmap verstößt gegen Verbraucherschutzgesetze.
Ein zulässiger Umsetzungsplan muss Folgendes beinhalten:
Messbare Ziele mit festgelegten Fristen.
Klare Budgetierung und zugewiesene Unternehmensverantwortlichkeiten.
Einen detaillierten Schritt-für-Schritt-Umsetzungsfahrplan.
Überwachung und Auditierung durch eine externe dritte Partei.
Fortschritte und Ergebnisse, die veröffentlicht und für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind (z. B. in einem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht).
Das Risiko ist klar. Wenn Greenwashing, das auf minderwertigen Netto-Null-Versprechen basiert, nicht angegangen wird, wird es die Bemühungen echter Vorreiter untergraben und sowohl Verwirrung als auch Zynismus hervorrufen sowie das Erreichen dringender Klimaschutzmaßnahmen verhindern. Aus diesem Grund werden letztendlich Regulierungen erforderlich sein, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass Ambitionen stets mit Taten einhergehen.
UN High-Level Expert Group on the Net Zero Emissions Commitments of Non-State Entities
Festlegung messbarer Ziele und Leistungskennzahlen
Ein Ziel zur „Reduzierung der Emissionen um 50 % bis 2050“ ist fehlerhaft, wenn es an Zwischenzielen, einem definierten Basisjahr und Klarheit über die spezifischen adressierten Emissionen (Scope 1, 2 oder 3) mangelt. Die bloße Erklärung Ihrer Absicht, eine bestimmte Reduzierung zu erreichen, ist Greenwashing, weil:
Ein fernes Zieldatum als Ablenkung dient:Ohne konkrete Zwischenziele bleibt unklar, welche Maßnahmen heute ergriffen werden.
Mangelnde Rechenschaftspflicht herrscht:Das Ziel ist ohne objektive kurzfristige Verpflichtungen schwer zu überprüfen und schafft wenig echte Verantwortlichkeit.
Unvollständige Zielsetzung vorliegt:Dem Ziel mangelt es an Transparenz (50 % von was? Im Vergleich zu welchem Basisjahr?) und es ist daher nicht aussagekräftig.
Betrachten wir ein strukturierteres Beispiel für ein Hotel, das sich Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen setzt. Anstelle eines vagen Versprechens sollte das Ziel beispielsweise lauten:
„Reduzierung der absoluten betrieblichen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) um 55 % bis zum 31. Dezember 2029 gegenüber einer verifizierten Basislinie von 2025 durch die Umstellung auf erneuerbare Energien vor Ort und die Elektrifizierung der Heizungs- und Lüftungssysteme.“
Um objektiv über Fortschritte und kontinuierliche Verbesserungen im Laufe der Zeit zu berichten, müssen konkrete KPIs festgelegt werden. Für dieses Hotel könnten KPIs beispielsweise umfassen:
Anteil erneuerbarer Energien (%):Der prozentuale Anteil des gesamten Gebäudestroms, der durch Solaranlagen vor Ort bereitgestellt wird.
Elektrifizierungsquote der Anlagen (#):Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel, die außer Betrieb genommen und durch hocheffiziente elektrische Systeme ersetzt wurden.
Diese Datenpunkte können über Stromrechnungen und Anlagenprotokolle nachverfolgt werden und bilden das objektive, überprüfbare Fundament, das für eine glaubwürdige, zukunftsorientierte Nachhaltigkeits-Kommunikation erforderlich ist.
Check für Zukunftsversprechen: Umsetzungsplan & messbare Ziele
Zukunftsorientierte Umweltaussagen müssen mit einem konkreten Umsetzungsplan einschließlich messbarer Ziele und objektiver Leistungskennzahlen untermauert werden.
Fragen bei der Kommunikation von Zukunftsversprechen
Wenn Sie über künftige Versprechen kommunizieren, stellen Sie durch folgende Fragen sicher, dass Ihr Umsetzungsplan konkret und realistisch ist:
Was ist Ihr Ziel?
Wie viel (Reduzierung) wollen Sie bis wann erreichen?
Wie werden Sie Ihre Leistung und Ihren Fortschritt messen?
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Ziel zu erreichen?
Messbare Ziele und objektive Leistungskennzahlen
Was könnten in den folgenden Beispielen für Aussagen mit Zukunftsversprechen geeignete KPIs zur Nachverfolgung und Kommunikation sein?
F&B-Beschaffungsziel einer Attraktion
„Bis Ende 2028 sollen 75 % der jährlichen Gesamtausgaben für die Beschaffung von Lebensmitteln und Getränken auf Lieferanten umgestellt werden, die sich in einem Umkreis von 100 km befinden und/oder über verifizierte Berichte zur Abfall- und Emissionsreduzierung verfügen.“
Relevante KPIs
Anteil der F&B-Ausgaben bei zertifizierten Lieferanten (%): Das Unternehmen könnte den prozentualen Anteil des jährlichen Beschaffungsbudgets nachverfolgen, der an Anbieter mit glaubwürdigen Zertifizierungen Dritter (z. B. Bio- oder Fair-Trade-Zertifizierung) vergeben wird. Einige Anbieter – insbesondere kleine, denen formelle Zertifizierungen fehlen – können den Nachweis durch konsistente Dokumentation erbringen (z. B. unterzeichnete und datierte Lieferantenerklärungen der Erzeuger oder Einkaufsprotokolle mit Standortdaten).
Reduzierung des Transport-Fußabdrucks (#): Ein weiterer Indikator können die jährlichen Gesamt-Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der Transportlogistik für Lebensmittel und Getränke sein, basierend auf Entfernung, Volumen, Fahrzeugtypen und Lieferhäufigkeit.
Transportflotte einer Zielgebietsagentur (DMC)
„Erreichen einer zu 100 % elektrifizierten Bodentransportflotte (Passagier-Shuttles, Ausflugsbusse und Nutzfahrzeuge) bis Q4 2030, mit einem Zwischenziel von 50 % bis Ende 2028.“
Relevante KPIs
Fortschritt der Flottenumstellung (vierteljährliche Berichterstattung): Verhältnis von emissionsfreien batterieelektrischen Fahrzeugen zu konventionellen Kraftstofffahrzeugen im Anlagenregister des Unternehmens.
Bereitstellungsfähigkeit der Infrastruktur: Um sicherzustellen, dass den Ambitionen auch Investitionen in die erforderliche Infrastruktur gegenüberstehen, sollte die Fortschrittsverfolgung auch Daten zur Infrastrukturbereitschaft abdecken (z. B. Anzahl der an Hauptknotenpunkten installierten speziellen EV-Ladestationen und der prozentuale Anteil der Flottenladungen mit erneuerbarer Energie).
6. NÄCHSTE SCHRITTE
6. NÄCHSTE SCHRITTE
Erfahren Sie, wie Sie die Erkenntnisse aus diesem Guide in Ihre tägliche Kommunikation übertragen und Nachhaltigkeitsmaßnahmen glaubwürdig, transparent und wirkungsvoll in Ihrem Marketing sichtbar machen.
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Es liegt nahe, sich wandelnde rechtliche Standards als Hürde zu betrachten.Doch im Kern geht es bei glaubwürdiger Nachhaltigkeitskommunikation um Klarheit, Verbindung und Rechenschaftspflicht. Verstehen Sie diese regulatorischen Rahmenbedingungen daher als Anstoß, sich auf echte, greifbare Maßnahmen zu konzentrieren und Ihre Marke zu stärken, indem Sie Ihren Nachhaltigkeitsversprechen auch tatsächlich Taten folgen lassen.
EmpCo bietet Akteuren der Tourismusbranche einen klaren Rahmen, um vage, allgemeine Versprechen durch konkrete Fakten und überprüfbare Fortschrittsdaten zu ersetzen. Indem Sie auf nichtssagende Schlagworte verzichten und Ihr Marketing auf vertrauenswürdigen Belegen, klaren Umsetzungsplänen und tatsächlichen operativen Erfolgen aufbauen, stärken Sie dasm worum es im Tourismusmarketing wirklich geht: Ihre Zielgruppe mit Geschichten zu begeistern, die zeigen, was Unternehmen oder Ihre Destination wirklich einzigartig macht.
Hier finden Sie nun konkrete Schritte, um Integrität zu Ihrem Wettbewerbsvorteil zu machen: Nutzen Sie die Erkenntnisse aus diesem Leitfaden und setzen Sie praktische Maßnahmen über Ihre wichtigsten Marketingkanäle hinweg um. Konzentrieren Sie sich darauf, wo Ihr Unternehmen einen spürbaren Unterschied macht, und stellen Sie sicher, dass Ihr Marketing Ihre tatsächlichen Leistungen widerspiegelt. Und ganz wichtig: Widerstehen Sie der Versuchung des „Greenhushing“ (des Verschweigens von Nachhaltigkeitsbemühungen aus Angst vor Kritik) und erzählen Sie stattdessen selbstbewusst und ehrlich Ihre ganz eigene Geschichte. Denken Sie daran: Bei glaubwürdiger Nachhaltigkeits-Kommunikation geht es nicht nur darum, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch darum, bewusste Reisende anzusprechen, die nach Erlebnissen suchen, die ihren Werten entsprechen.
Schnellcheck für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation
Nutzen Sie diese Checkliste, bevor Sie neue Nachhaltigkeitsaussagen veröffentlichen oder bestehende Kommunikationsmaterialien überarbeiten.
Keine unbelegten Pauschalaussagen wie „nachhaltig“, „grün“, „umwelt-freundlich“, oder„klimafreundlich“.
Diese Begriffe sind nur zulässig, wenn sie durch eine anerkannte, überdurchschnittliche Umweltleistung belegt werden können.
Keine unbegründeten Behauptungen über soziale Verantwortung oder bessere soziale Praktiken.
Bei der Diskussion von Nachhaltigkeitsaspekten sollten alle Bereiche (soziale, ökologische, wirtschaftliche) angemessen berücksichtigt werden, und irreführende Behauptungen sollten vermieden werden.
Jede Umweltaussage ist konkret, spezifisch und nachprüfbar formuliert.
Der Begriff „Umweltaussage“ umfasst Texte, Bilder, Farben, Symbole und Markennamen.
Keine übertriebenen Superlative ohne unabhängigen Nachweis.
Keine Aussagen wie „führend im Umweltschutz“ oder „nachhaltigstes Hotel der Region“ ohne belegbaren Vergleich – z.B. durch eine unabhängige Zertifizierung.
Daten und Belege sind aktuell, dokumentiert und im Zweifelsfall vorlegbar.
Unternehmen müssen belastbare Nachweise für ihre Umweltaussagen vorhalten. Reine Behauptungen ohne Datenbasis sind nicht ausreichend.
Keine selbst erstellten Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Zertifizierung.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie auf einem staatlich anerkannten oder unabhängig geprüften Zertifizierungssystem basieren. Keine eigene Logos oder interne Auszeichnungen sind zulässig.
Zertifizierungen werden inhaltlich erklärt – nicht nur als Logo dargestellt.
Gäste sollten verstehen, was dahintersteckt: Welche Kriterien wurden geprüft? Von wem? Ein Link zu weiteren Informationen ist empfehlenswert.
Zertifizierungen werden nicht als Sprungbrett für übertriebene Zusatzbehauptungen genutzt.
Eine Zertifizierung belegt die Erfüllung definierter Standards – nicht mehr. Aussagen, die über den Umfang der Zertifizierung hinausgehen, sind irreführend.
Vergleiche mit anderen Anbietern sind objektiv, transparent und methodisch nachvollziehbar.
Wird eine Aussage getroffen, die die eigene Leistung mit der Leistung anderer vergleicht, muss die Vergleichsmethode offengelegt werden.
Keine gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen als freiwilliges Engagement vermarktet.
Was in der EU ohnehin Pflicht ist – z.B. das Verbot bestimmter Einwegplastik-produkte – darf nicht als besondere Umweltleistung beworben werden.
Keine Begriffe wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ auf Basis von Kompensation allein.
Klimaneutralität durch den Kauf von Ausgleichszertifikaten allein ist unzulässig. Die tatsächlich reduzierten Emissionen müssen klar von kompensierten Emissionen getrennt dargestellt werden.
Umweltaussagen beziehen sich klar auf ein konkretes Produkt, eine Dienstleistung oder das Gesamtunternehmen – nicht auf beides gleichzeitig.
Eine Aussage darf nicht suggerieren, dass alle Bereiche des Betriebs gleichermaßen umweltfreundlich sind, wenn dies nur für einzelne Aspekte gilt.
Keine irrelevanten oder ablenkenden Umweltvorteile hervorgehoben.
Ein Umweltvorteil darf nicht betont werden, wenn er im Vergleich zu den übrigen Umweltauswirkungen eines Angebots vernachlässigbar ist (z.B. Papierstrohhalme bei einem emissionsintensiven Flugangebot).
Zukünftige Umweltziele sind mit konkreten Zwischenschritten und einem Umsetzungsplan hinterlegt.
Langfristige Versprechen ohne definierte Maßnahmen, Meilensteine und Ausgangsdaten gelten als irreführend. Ein Zieldatum allein (z.B. „bis 2050″) reicht nicht.
Klimaziele basieren auf wissenschaftlich anerkannten Methoden und werden regelmäßig überprüft.
Ziele sollten mit dem Pariser Abkommen vereinbar sein und durch unabhängige Stellen verifiziert werden. Die Prüfmethode sollte öffentlich zugänglich sein.
Dieser Leitfaden wurde von den Teams von TrainingAid und reCET erstellt. Er basiert auf der Zusammenarbeit beider Organisationen in den Jahren 2025 und 2026 mit dem Ziel, Akteure der Tourismusbranche – von nationalen und regionalen Destinationsorganisationen über Branchennetzwerke und Verbände bis hin zu Beherbergungs-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben – dabei zu unterstützen, über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinauszugehen und EmpCo als Chance für glaubwürdige Kommunikation und effektive Interaktion zu nutzen.
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Prof. Dr. Martin Balas
Laura Schmidt
Verena Lorenz
martin.balas@recet.de
laura.schmidt@recet.de
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MASSGESCHNEIDERTE KOMMUNIKATIONSLEISTUNGEN
Die Grundlage für glaubwürdige Kommunikation schaffen
Die Prinzipien aus diesem Guide in die Praxis umzusetzen, erfordert eine klare und glaubwürdige Kommunikation. Erfahren Sie, wie wir Tourismusunternehmen und Destinationen dabei unterstützen, ihren Weg zu mehr Nachhaltigkeit effizient und transparent zu kommunizieren.
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im Tourismus
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Praxisnahe Unterstützung für Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter und Anbieter touristischer Aktivitäten, um ihre Nachhaltigkeits-Kommunikation zu strukturieren, regulatorische Anforderungen wie EmpCo zu erfüllen und ihre Wirkung selbstbewusst zu kommunizieren.
Strategische Kommunikationslösungen für Destinationsmanagementorganisationen, kommunale Tourismusorganisationen und regionale Entwicklungsagenturen, um eine konsistente Kommunikation zu etablieren, lokale Leistungsträger bei der Einhaltung relevanter Anforderungen zu unterstützen und die Wirkung der Destination sichtbar zu machen.